LANDESVERBAND SCHWEIZ
 

 

 

„Grosser Ring“ aus der Ausstellung von 
P. Rauscher zum BVMW Kongress 2011

 

Historisches Steuerabkommen Deutschland/Schweiz

26. März 2010 – Berlin/Zug – Am Freitagnachmittag haben der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz und sein deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble (CDU) in Berlin gemeinsam ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) parafiert. Die Eidgenossen sagen darin Amtshilfe bei einfacher Steuerhinterzieher zu und verzichten auf die bisherige Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug.

Gut ein Jahr ist es her, als der damalige deutsche Finanzminister, Peer Steinbrück (SPD), die Schweizer in Rage brachte. Damals hatte er, zumindestens verbal, "die siebte Kavallerie vor Yuma" in Stellung bringen wollen. Kurz zuvor hatte sein Parteigenosse Franz Müntefering ebenfalls von Lösungen gesprochen, die mit Soldaten unterstützt werden könnten, um Steuerhinterziehung Richtung Schweiz zu unterbinden.

Obwohl die beiden genannten Politiker, auf internationalem Parkett eher unerfahren, sich über die Tragweite Ihrer Äusserungen wohl nicht ganz im klaren waren, hatte sich im weiteren Verlauf die Lage zwischen den beiden Staaten dramatisch verschlechtert und das Klima vergiftet. Dies auch desshalb, weil Schweizer Politiker umgehend mit Nazivergleichen zurückschlugen. Dieser Zwist dürfte mit dem heutigen Tag der Vergangenheit angehören, auch wenn er Narben hinterlassen hat.

Zuletzt hatte es im Februar Diskussionen um CD‘s mit gestohlenen Daten gegeben. Die Schweiz kritisierte zu Recht scharf, dass das Land Nordrhein-Westfalen eine Daten-CD kaufte und zur Steuerfahndung nutzte. Der Kauf war auch in Deutschland umstritten und das Bundesland Baden-Würtemberg hatte erst kurz vorher den Kauf einer ähnlichen Daten-CD abgelehnt. Damit dokumentierte das Süddeutsche Bundesland, welches mit der Schweiz Jahr für Jahr ein Handelsvolumen von über 16 mia. EUR bewegt, dass es die Schweizer Gesetze anerkennt. Diese untersagen die Verwendung gestohlener Daten.

Viele Schweizer Politiker hatten desshalb nach dem Kauf der NRW-CD gefordert, die Verhandlungen um das DBA platzen zu lassen. Die deutschen Steuerfahnder scherte das wenig, denn allein die Existenz der CD brachte über 10‘000 Hinterzieher dazu, sich strafmildernd selbst anzuzeigen. Selbst ohne einen einzigen Durchsuchungsbeschluss könnte sich der Kauf der Daten damit rentiert haben. Mit dem neuen DBA befreit sich Deutschland nun aus der unwürdigen Situation, immer wieder unmoralische Angebote in Form von illegalen CD‘s anzunehmen. Nun müssen aber noch die Parlamente beider Länder zustimmen.

Viele Wünsche der deutschen Seite konnten bei der aktuellen Fassung nicht durchgesetzt werden - kein Wunder bei der Vorgeschichte. So betreffen die meisten Regelungen nur neue Fälle. Wer sein unversteuertes Geld bereits in der Schweiz hat, bleibt zunächst unbehelligt. Inwieweit direkte Anfragen deutscher Behörden in solchen Fällen doch noch zum Erfolg führen könnten, muss eine Arbeitsgruppe neben anderen Details bis September klären. Außerdem wird es keinen automatisierten Informationsaustausch geben; erst, wenn ein konkreter Verdacht besteht, wird die Schweiz Auskünfte erteilen. Damit gilt der OECD-Mindeststandard für solche Verträge, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte.

Ein wichtiger Teil des Abkommens ist, dass die Schweiz bei der Amtshilfe nicht mehr auf die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug besteht. Demnach war Steuerhinterziehung keine Straftat. Eine Straftat entsteht nach Schweizer Recht erst dann, wenn gleichzeitig andere Delikte, wie z. B. Urkundenfälschung, begangen werden.

Dass die Schweiz nun auf diese, aus Deutscher Sicht, Feinheiten verzichtet und damit große Lücken in ihr traditionelles Bankgeheimnis reißt, ist ein historischer Einschnitt. Vorprogrammiert wurde er aber schon vor Jahren, als sich das Land auf den geltende OECD-Standard einließ. Die Alternative wäre damals gewesen, auf diverse Sünderlisten gesetzt zu werden, was den meisten Schweizer Parteien, der Wirtschaft und vor allem dem großen Finanzsektor des Landes erheblich geschadet hätte.

Seither schließen die Eidgenossen ein DBA nach dem anderen. Das mit Deutschland ist die Nummer 23. Als Zugeständnis verzichteten sie dabei auf ihren Wunsch nach einer generellen Amnestie für alle Altfälle. Im Gegenzug prüft die Bundesregierung das Schweizer Anliegen, wie ein besserer Marktzugang Schweizer Banken in Deutschland ermöglicht werden kann.

Streit könnte es um das DBA trotz allem nochmals geben. In der Schweiz muss das Abkommen nicht nur vom Nationalrat abgesegnet werden. Ein Referendum könnte die Vereinbarung noch in letzter Sekunde stoppen. Daran dürften die meisten Schweizer Politiker kein Interesse haben. Aber wie sollte es anders sein, hat die konservative Schweizer Volkspartei (SVP) bereits Widerstand angekündigt. Die nötigen Stimmen, um eine Abstimmung in Gang zu setzen, dürfte sie haben. Ausgang des Verfahrens? Völlig offen.

Mit Material von Manager Magazin, ap und dpa-afx

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Brandthema: Schweizer Daten-CD‘s

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