LANDESVERBAND SCHWEIZ
 

 

 

„Grosser Ring“ aus der Ausstellung von 
P. Rauscher zum BVMW Kongress 2011

 

Rekordjahr mit fast 38‘000 neuen Firmengründungen

Zug - 2010 war in der Schweiz ein Rekordjahr bei den Firmengründungen aber auch bei den Konkursen. Insgesamt wurden 37‘682 Firmen neu im Handelsregister eingetragen. Dies ist eine Zunahme um mehr als sieben Prozent gegenüber 2009. Gemäss unseren Beobachtungen und den Angaben führender Auskunfteien werden die Gründungen im Jahr 2011 weiterhin zunehmen. Die meisten Neueintragungen von Firmen in das Handelsregister erfolgten in der Nordwestschweiz (+12%), gefolgt vom Tessin (+10%), dem Espace Mittelland (+9%), der Zentralschweiz (+8%) und der Ostschweiz (+7%).

Zuwachs nach Branchen
Den grössten Zuwachs verzeichneten die Unternehmensdienstleistungen, das Gastgewerbe sowie, mit etwas Abstand, die Personalvermittlungen und Hersteller von Software. Am wenigsten gründungsintensive Branchen sind das Druck- und Verlagsgewerbe, der Maschinenbau sowie die Holz- und Möbelindustrie. Das Nettowachstum (Neueintragungen von Firmen ins Handelsregister minus Löschungen aus dem Handelsregister) von Firmen liegt bei ca. drei Prozent über dem Vorjahresniveau. Im gesamten Jahr 2010 betrug der Zuwachs an neuen Firmen fast 12'200.

Konkurse auf Rekordwert
Im Jahr 2010 wurden im Schweizerischen Handelsamtsblatt 6'204 Konkurse veröffentlicht. Dies ist eine Steigerung um 23 Prozent gegenüber der Vorjahresperiode. Die Konkurse durch Insolvenz stiegen gegenüber dem Vorjahr um neun Prozent auf 4'331 Fälle. Es ist aber davon auszugehen, dass die Zahl der Insolvenzen als Nachwirkung der Finanz- und Wirtschaftskrise noch mindestens ein Jahr zunehmen wird. Das grösste Risiko hierfür besteht im Gastgewerbe. Ebenso ein erhöhtes Risiko besteht im Handwerk, bei den Personalvermittlungen sowie im Baugewerbe. Am wenigsten gefährdet sind die Immobilienmakler und -verwaltungen, Architekturbüros sowie der Maschinenbau.

Neues Verfahren: Konkurs durch Organisationsmangel
Das Konkursverfahren ohne Konkurseröffnung (Schw. Obligationenrecht Artikel 731b) ist in Kraft. Wenn ein notwendiges Organ einer Firma fehlt oder sie nicht rechtmässig zusammengesetzt ist, kann ein Aktionär, ein Gläubiger oder der Handelsregisterführer beim Richter beantragen, dass die erforderlichen Massnahmen getroffen werden. Eine der möglichen Massnahmen ist die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs. Neben dem Konkurs durch Insolvenz ist somit auch ein Konkurs durch Organisationsmangel möglich.

BVMW Geschäftsstelle Zug

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20. Mai 2012 - 9:59 Uhr


Firmengründung in der Schweiz


Abklärung der Kompetenzen für das optionale Organisationsreglement


Erfolge sind nur möglich, wenn die Mitarbeiter gut informiert sind

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