LANDESVERBAND SCHWEIZ
 

 

 

„Grosser Ring“ aus der Ausstellung von 
P. Rauscher zum BVMW Kongress 2011

 

Schweiz: Lockerungen für Solaranlagen ungenügend

Zug/Zürich - Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK) hat erstmals in April 2011 verlauten lassen, dass sie den Bau von Solaranlagen erleichtern will: Anlagen auf Hausdächern sollen in der Regel nicht mehr bewilligungs-, sondern nur noch meldepflichtig sein. Die Nationalratskommission befasste sich im Rahmen der Beratungen zu einer Revision des Raumplanungsgesetzes mit Solaranlagen. Dabei sprach sie sich für einen flexibleren gesetzlichen Rahmen aus. Solaranlagen sollen keiner Bewilligung bedürfen, wenn sie die übrige Dachfläche in der Höhe um höchstens 20 Zentimeter überragen. Seitlich dürfen die Anlagen das Dach nicht überragen.

Nutzen vor Ästhetik
Sind diese Bedingungen erfüllt, sollen Solaranlagen nur der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen. Die Kommission sprach sich mit 17 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Lösung aus, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Das Interesse an der Nutzung der Solarenergie gehe ästhetischen Anliegen vor, hält die Kommission fest. Eine Minderheit wollte weniger weit gehen. Sie beantragt dem Nationalrat, für Solaranlagen statt gar kein lediglich ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren ohne öffentliche Auflage einzuführen.

Keine Solaranlagen an Kultur- und Naturdenkmälern
Gemäss geltendem Recht müssen in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen bewilligt werden. Nicht erlaubt sind Anlagen, die Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigen.

Der Bundesrat wollte bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes an dieser Formulierung nichts ändern. Der Ständerat sprach sich dann aber dafür aus, genauer zu definieren, was «integriert» bedeutet. Demnach müssten Solaranlagen dach-, first- und seitenbündig oder ganzflächig ins Dach integriert sein.

Weiter hat der Ständerat präzisiert, welche Bauten als Kulturdenkmäler gelten. Solaranlagen sollen an solchen Bauten erlaubt sein, wenn sie diese nicht «wesentlich» beeinträchtigen. An Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung dagegen sollen nach dem Willen des Ständerates grundsätzlich keine Solaranlagen angebracht werden dürfen.

Massnahmen ungenügend
Der Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) begrüsst diese Entwicklung sehr, auch wenn diese nicht dazu geeignet ist, den Neuen erneuerbaren Energien in der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen. In der Schweiz ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik derzeit auf einen fixen Betrag limitiert, der erst im Jahre 2010 erhöht wurde. Die Erhöhung fiel aber so gering aus, dass weiterhin ein Grossteil der projektierten Anlagen nicht gebaut werden kann. Umweltbewusste Schweizer speisen desshalb ihren erzeugten Strom zu einem Preis ein, der ca. 1/3 des deutschen EEG beträgt

Quelle: sda

BVMW Geschäftsstelle Zug

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20. Mai 2012 - 9:54 Uhr


Anwendung von Photovoltaik in der Schweiz

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