Aufhebung des KEV-Deckels im Nationalrat beschlossen
Zug - Der Nationalrat hat am 9. Juni 2011 beschlossen, gleich beide sogenannten Deckel der KEV aufzuheben – jenen für die Gesamtsumme und jenen für die einzelnen Technologien. Damit sollen mehr Projekte für erneuerbare Energien gefördert werden.
Nachdem in der Schweiz der Wegfall des Deckels für die Einspeisevergütung beschlossene Sache ist, müsste der durchschnittliche Schweizer Haushalt jährlich rund 39 Franken mehr bezahlen, um alle Projekte zu finanzieren, die derzeit auf Gelder aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) warten.
Die Deckel haben derzeit zur Folge, dass über 8‘000 Projekte auf Gelder warten. Derzeit zahlen die Stromkunden eine Abgabe von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde in den KEV-Fördertopf. Nach einer ursprünglich geplanten Steigerung auf 0,9 Rappen wird es jetzt 2013 eine stärkere Erhöhung geben, um alle wartenden Projekte und alle neu beantragten zu fianzieren. "Dazu wäre eine Erhöhung auf 1,2 Rappen pro Kilowattstunde nötig", sagte Marianne Zünd, Sprecherin des Bundesamts für Energie (BFE), auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die BFE-Berechnung beruht auf dem Stand von Ende 2010.
Netzkosten senken Der durchschnittliche Schweizer Haushalt verbraucht jährlich rund 5200 Kilowattstunden, wie aus der BFE-Elektrizitätsstatistik 2010 hervorgeht. Mit der heutigen Abgabe von 0,45 Rappen zahlt er also 23,40 Franken pro Jahr, mit 0,9 Rappen wären es 46,80 Franken und mit 1,2 Rappen 62,40 Franken – 39 Franken mehr als heute.
Ohne Deckel mehr Solarstrom Fällt der Technologie-Deckel nach der Zustimmung des Ständerates vollständig weg, womit ab der Session nach der Sommerpause gerechnet werden kann, hat dies zur Folge, dass wegen der grossen Nachfrage ein Grossteil der Förderung in die Photovoltaik fliessen wird. Nach dem bisherigen Energiegesetz fliessen höchstens 10 Prozent der Gelder in die relativ teuren Photovoltaik-Anlagen, obwohl besonders viele Solarprojekte auf der Warteliste stehen.
Für die Windkraft standen bisher 10 Prozent zur Verfügung und für die Wasserkraft, bei der in Ermangelung geeigneter Standorte ein weiterer Ausbau immer schwieriger wird, 50 Prozent und für andere Technologien 30 Prozent zur Verfügung. Für alle Technologien ausser der Photovoltaik konnte das Kontingent bisher nicht ausgeschöpft werden. Desshalb geht laut Sprecherin Marianne Zünd auch das BFE davon aus, dass durch die Aufhebung des Technologiedeckels vor allem Solarprojekte gefördert würden.
Quelle: Erstellt mit Material von sda
BVMW Geschäftsstelle Zug
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20. Mai 2012 - 9:53 Uhr
 Privatgebäude nachgerüstet mit PV
 PV bei der Montage
 PV im Einsatz auf gewerblichen Dächern
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