DDR-Millionen: Richterspruch durch Zürcher Obergericht
27. März 2010 – Zürich, 20 Jahre nach dem Kollaps der DDR sollen aus dem Vermögen der SED mehr als 230 Millionen Euro nach Deutschland zurückfliessen. Das Zürcher Obergericht hat die Bank Austria zur Zahlung verurteilt.
Es handle sich um 128 Millionen Euro nebst Zinsen, die 1992 spurlos von Konten der ehemaligen DDR-Handelsgesellschaft Novum und einer Tochtergesellschaft verschwunden seien. Der Bank Austria wurde nach eigenen Angaben vorgeworfen, an der «Veruntreuung von Geldern von Unternehmen im ehemaligen Ostdeutschland» beteiligt gewesen zu sein.
Zürcher Bezirksgericht wies Klage zunächst ab.
Dem Blatt zufolge hatte die Treuhandanstalt 1994 in Zürich Klage gegen die Bank Austria erhoben wegen des Verdachts der Beihilfe zur Wäsche von 250 Millionen D-Mark ehemaliger SED/PDS-Gelder zum Zwecke der Veruntreuung. Das Verfahren in der Schweiz ruhte, bis das Bundesverwaltungsgericht 2004 letztinstanzlich entschied, dass das Vermögen der DDR-Aussenhandelsfirma Novum zu Recht unter die Verwaltung der Treuhand gestellt worden war.
Das Bezirksgericht Zürich wies die Klage der Treuhand-Nachfolgerin BvS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) 2008 zunächst ab. Am Donnerstag habe das Berufungsgericht aber «mündlich unerwarteterweise ein Urteil zugunsten der Klägerin» verkündet, teilte die Bank Austria mit. Sobald das schriftliche Urteil vorliege, werde das Institut Berufung einlegen. Das «mögliche Risiko» für die Bank Austria könne sich inklusive Zinsen auf 240 Millionen Euro belaufen, hiess es in einer Ad-hoc-Mitteilung.
Der BvS-Prozessbevollmächtigte Marco Niedermann sagte der «FAZ», eine Anfechtung des Urteils habe bei der Vollstreckung in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Der «Focus» schrieb, das Geld müsse laut Einigungsvertrag den ehemaligen DDR-Ländern gegeben werden.
Millionen bar ausgezahlt.
Novum-Gesellschafterin war die österreichische Kommunistin Rudolfine Steindling. Sie argumentierte laut «FAZ», das Novum-Geld gehöre der Kommunistischen Partei Österreichs (KPÖ). Die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Novum-Vermögen in Höhe von weit mehr als 200 Millionen Euro aber faktisch der früheren DDR-Einheitspartei SED gehörte und zu Recht unter die Verwaltung der Treuhand gestellt wurde, bestätigte später noch einmal das Bundesverfassungsgericht.
Anwalt Niedermann sagte der «FAZ», Steindling habe 1991 die umgerechnet 128 Millionen Euro zunächst von Wien nach Zürich und später nach Wien zurücküberweisen lassen, wo sie sich das Geld in bar habe auszahlen lassen. Die Bank hätte erkennen müssen, dass es nicht Steindlings Geld gewesen sei. Die Bank Austria als Rechtsnachfolgerin solle jetzt den Schaden ersetzen. Der «Focus» schrieb, nach Ansicht der Züricher Richter habe die Bank ihre gesetzliche Sorgfaltspflicht verletzt. Sie hätte wissen müssen, dass über die Millionen nur mit Einwilligung der Treuhand hätte verfügt werden dürfen. Das Geld sei bis heute verschwunden.
Nach Darstellung des Nachrichtenmagazins mussten westliche Geschäftspartner Zwangsprovisionen an Novum zahlen, wenn sie mit DDR-Kombinaten ins Geschäft kommen wollten.
Quelle: Tageanzeiger
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