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Arbeit als SelbstständigerDer Status als Selbstständiger (Schweiz: Selbstständigerwerbender) mit Sitz im Ausland, der in der Schweiz auf eigene Rechnung tätig wird, verlangt die Erfüllung bestimmter Kriterien. Insbesondere geht es darum, ob die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bewilligt wurde und ob der Selbstständige in seinem Herkunftsland in ein Berufsregister eingetragen ist (z. B. Handwerksrolle). Auch muss die betreffende Person bei den Sozialversicherungen und als Gewerbebetreibender im Herkunftsland angemeldet sein. Auch muss eigenes Material mitgebracht werden und, bei Mehrtwertsteuerpflicht im Herkunftsland oder beim Import von Material in die Schweiz eine eigene Mehrwertsteuernummer vorhanden sein. Selbstständige müssen ab dem Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Schweiz ihren vor genannten Status nachweisen können. Ausserdem schreibt das Gesetz vor, dass gegenüber den Kontrollorganen auf deren Verlangen hin darüber ein Nachweis erbracht werden muss. Der Nachweis kann z.B. mittels folgender Dokumente verlangt werden:
Es kann vorkommen, dass aus dem Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich als Selbstständige bezeichnen, um den Vorschriften des Gesetzes zu entgehen, da Selbstständige in der Schweiz nicht den flankierenden Massnahmen für Arbeitnehmer unterstehen. Man spricht dann von sogenannter Scheinselbstständigkeit. Unter gewissen Voraussetzungen können Scheinselbstständige zwangsweise, im Sinne einer vorsorglichen Massnahme, von ihrer Arbeitsstelle weggewiesen werden. BVMW-Mitgliedern, die in der Schweiz als Selbstständiger tätig werden wollen, geben wir gerne weitere Auskünfte. BVMW-Geschäftsstelle Zug
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